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News

Regionaldirektoren gesucht....

Regionaldirektor der MyPool AG zu werden lohnt sich mehr den je, Sie bekommen bis zu 7,0‰ auf Ihren Jahresumsatz......

Werden Sie noch heute Reginaldirektor für die MyPool AG und bekommen so eine der besten Courtagen am gesamten Markt!


News

HDI - Gerling

Heute stellen wir Ihnen zahlreiche Verbesserungen bei Two-Trust vor.......

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News

Nürnberger

Ab sofort bekommen Sie 2 Promille Bonus für jede Nürnberger BUZ bis zum 31.12.2011.

Highlight BUZ..... Info

Kunden Info

Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen möchten, fragen Sie uns!


EU-Vermittlerrichtlinie

 
 

Das Inkrafttreten der EU-Vermittlerrichtlinie hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie gefiltert und stellen Ihnen diese gern zur Verfügung.

1. Erstinformation und Beratungsdokumentation

Was ist beim Verkaufsgespräch zu beachten?

  • Die Terminvereinbarung beim Neukunden ist der Erstkontakt, bei diesem muss die Erstinformation erfolgen. Sollte die Terminvereinbarung telefonisch passieren, kann die Erstinformation auch mündlich überbracht werden, sollte aber schriftlich, z.B. in Form einer Terminbestätigung per Post nachgeholt werden.
    Sollte die Erstinformation nicht schon bei der Terminvereinbarung erfolgt sein, ist diese spätestens bei Beginn des Beratungsgespräches fällig.
  • Danach erfolgt die Bedarfsermittlung. Hier wird der Kunde nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt. Hierzu kann ein Check seiner bereits bestehenden Versicherungen, Grundlage für die Ermittlung seines Bedarfs sein.
  • In der Beratung muss der Vermittler dem Kunden bestehende Deckungs- und Versorgungslücken, Risiken sowie evtl. nicht ausreichende oder nicht sachgerechte bestehende Versicherungen aufzeigen. Resultierend daraus folgt der Lösungsvorschlag. Dieser kann als einer oder mehrerer Versicherungen bestehen. Die Kundenwünsche und die fachlichen Prioritäten müssen berücksichtigt werden, wobei bei der Findung der Prioritäten, der Unterschied zwischen den Existenz störenden und tragbaren Risiken mit einfließen sollten.
  • Der Kunde entscheidet sich nun für, oder gegen die Vorschläge, was dann zum Versicherungsabschluss führt. Lehnt der Kunde sämtliche Vorschläge ab, muss der Vermittler die Gründe erfragen.

2. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ab dem 22.05.2007 dürfen wir nach EU-Vermittlerrichtlinie kein Versicherungsgeschäft von Ihnen annehmen, wenn die geforderten Unterlagen nicht vollständig vorliegen.
Selbstverständlich können Geschäfte aus den Bereichen offene und/oder geschlossene Fonds ohne VSH-Nachweis abgewickelt werden.